Hochtaunuskreis (inf). Hier 18 Zentimeter, da 21 Zentimeter - wie bereits berichtet, droht der Ausbau der Bushaltestellen im Hochtaunuskreis zu einem Flickenteppich zu werden. Das Resultat wäre, dass bereits ausgebaute barrierefreie Bushaltestellen eine Bordsteinhöhe von 18 Zentimetern besitzen, neu ausgebaute aber eine Höhe von 21 Zentimeter haben - die von den alten Niederflurbussen, die vor allem im Hintertaunus eingesetzt werden, aber nicht barrierefrei angefahren werden können.
Die Verordnung, die dies regelt, wurde mitten im laufenden Förderzeitraum geändert, was bei vielen Kommunen zu massiver Kritik geführt hat (wir berichteten)
Auf Anfrage dieser Zeitung hat sich nun die Straßenverkehrsbehörde Hessen Mobil zu den Vorgängen geäußert. Hessen Mobil setze demnach nicht voraus, dass alle bisher auf 18 Zentimeter ausgebauten Haltestellen kurzfristig auf 21 oder 22 Zentimeter erhöht werden müssten. Jedoch beurteile die Behörde die Finanzierung von Vorhaben nach dem aktuellen Stand der Technik. »Die erforderlichen Bordhöhen ergeben sich aus dem Zusammenspiel zwischen den Einstiegshöhen der Busse nach EU-Norm von regelmäßig 27 Zentimeter an zwei Türöffnungen.« Um das maximale senkrechte Spaltmaß von 5 Zentimetern einzuhalten, sei eine Bordsteinhöhe von mindestens 22 Zentimetern über Fahrbahnniveau erforderlich.
Maximalalter der Fahrzeuge erreicht?
Danach sei auch bei Bussen »die Konstruktion der Türen so zu gestalten, dass auch Haltestellen mit einem ›Kasseler Bord‹ (spezielle weiße Bordsteine, an die die Busse mit ihren Reifen ganz besonders dicht anfahren können, Anm. d. Red) sowie solche Haltestellen, die zukünftig die Vorgaben aus dem Personenbeförderungsgesetz mit einer Mindestbordhöhe von 22 Zentimeter einhalten, mit geringstmöglichem Abstand angefahren werden können.« Insbesondere beim Öffnen der Türen sollten keine größeren Abstände (maximal 5 Zentimeter) zwischen Fahrzeug und Haltestelle vorhanden sein, sodass ein direkter Einstieg von der Bordsteinkante in das Wageninnere ermöglicht wird«, schreibt Hessen Mobil.
Seit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes 2013 seien inzwischen mehr als acht Jahre vergangen, betont Andreas Mehring von Hessen Mobil. Dies entspräche nach Angaben des Rhein-Main-Verkehrsverbundes dem Maximalalter der Fahrzeuge im Regelverkehr. Bis April 2021 sei noch eine Übergangsregelung für den Ausbau bis zur konsequenten Weiterentwicklung der Fahrzeuge durch die Hersteller zugelassen gewesen. Doch seit mehreren Jahren seien geeignete Fahrzeuge nun bereits auf dem Markt verfügbar.
Zudem, betont die Behörde, seien die im Hochtaunuskreis errichteten barrierefreien Haltestellen mit 18 Zentimetern Bordhöhen auch nach den älteren Regeln schon damals eine zu begründende Ausnahme gewesen. Hessen Mobil dazu: »Diese Borde waren und sind in Kombination mit den Bussen nicht als barrierefrei zu bezeichnen, da das vertikale Spaltmaß (5/5 Zentimeter) nicht erreicht wird. Vielmehr ist hier stets zusätzlich eine Klapprampe einzusetzen, damit Personen im Rollstuhl den Bus grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können.«
Auch früher nur eine Ausnahme
Da die vollständige Barrierefreiheit seit Anfang dieses Jahres erreicht sein sollte, müssten Ausnahmen wie im Hochtaunuskreis einzeln begründet werden. Würde man jedoch auf diese Umstände gesondert Rücksicht nehmen, so sei »ein nicht barrierefreier Status quo auf lange Zeit festgeschrieben«, betont Mehring weiter.
Ein erneuter Umbau in der erwartungsgemäß sehr kurzen Frist entspräche allerdings nicht dem wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln. Aufgrund dessen könne es sinnvoll sein, den Ausbau bestimmter Haltestellen zunächst zurückzustellen. Es sei jedenfalls unverhältnismäßig, mit Landesmitteln Zwischenzustände an Haltestellen herzustellen, wenn in spätestens vier Jahren ohnehin die letzte Tranche der Neuausschreibung der Buslinien im Hochtaunuskreis abgeschlossen sein werde, deren Leistungsbeschreibung die aktuellen Anforderungen (beispielsweise nach innen öffnende Türen) berücksichtigen müsste.
Fragt sich nur, was dann zuerst kommt: Die neuen Busse oder die passenden Bordhöhen, sodass die Barrierefreiheit auch im Hintertaunus gewährleistet ist.
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