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Technik - So lassen sich Elektrogeräte lange nutzen - Wissen - Süddeutsche Zeitung - SZ.de

Dessau-Roßlau (dpa/tmn) - Der Haartrockner läuft heiß, der Staubsauger lässt die Krümel liegen, der Fernseher zeigt kein Bild mehr: alles ärgerlich. Aber nicht immer ein guter Grund, das defekte Elektro- oder Elektronikgerät sofort zu entsorgen und ein neues anzuschaffen.

Vielleicht ist auch eine Reparatur möglich. Und die lohnt sich aus Umweltsicht so gut wie immer - statt eines Neukaufs. Darauf weist das Umweltbundesamt hin.

Denn bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten wird nicht nur Energie verbraucht, sondern auch natürliche Ressourcen - die selbst bei sachgerechter Entsorgung nicht vollständig zurückgewonnen werden können.

Gemeinsam reparieren

Die gute Nachricht: Wer sein defektes Gerät reparieren lassen möchte, muss nicht immer mit hohen Kosten rechnen. Kleinere Bagatellreparaturen können etwa mit Hilfe der Bedienungsanleitung selbst durchgeführt werden. Wer ungeübt ist, kann sich dem Umweltbundesamt zufolge auch auf Onlineportalen wie Kaputt.de oder iFixit umsehen. Hier gibt es kostenlose Anleitungen und Reparaturvideos.

Bei größeren Reparaturen rät die Umweltbehörde mehrere Kostenvoranschläge einzuholen und unabhängige Reparaturbetriebe in Betracht zu ziehen. Diese seien mitunter günstiger als die Werkskundendienste der Hersteller - haften aber gemäß Werkvertragsrecht ebenso für eine mangelfreie Reparatur.

Für ehrenamtlich geführte Repair-Cafés gilt dies übrigens nicht. Die Reparaturinitiativen, bei denen gemeinsam mit Fachleuten gewerkelt wird, können aber bei leichteren Reparaturen eine kostengünstige Alternative zur Profireparatur sein.

Auch bei Gewährleistungsfällen reparieren lassen

Aber Vorsicht: Solange Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen, sollte besser nicht in Eigenregie repariert werden. Sonst können die entsprechenden Ansprüche verloren gehen. Besser: Mit dem Hersteller oder Händler klären, ob es sich um einen Garantiefall handelt, bevor der Schraubendreher in die Hand genommen wird.

Dabei gilt generell: Die Gewährleistungsdauer bei neu gekauften Waren beträgt zwei Jahre. Bei der Garantie gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Sie ist eine freiwillige Leistung zum Beispiel des Herstellers.

Auch Gewährleistungsrechte lassen sich übrigens besonders umweltfreundlich nutzen. Denn hier kann gewählt werden, ob das Produkt lieber repariert oder durch ein neues ersetzt werden soll. Klar: Auch hier ist eine Reparatur die umweltfreundlichere Alternative. In beiden Fällen trägt der Verkäufer übrigens die Kosten für den Transport, die Arbeitsleistung und verwendete Materialien.

Schon beim Kauf auf Reparierbarkeit achten

Sollte weder eine Reparatur möglich sein noch ein neues Gerät geliefert werden, können Verbraucher entweder vom Verkaufsvertrag zurücktreten oder einer Kaufpreisminderung wählen. Kann man sich mit einem kleineren Mangel arrangieren, ist es laut Umweltbundesamt ökologisch sinnvoll, das Produkt zu behalten und den Preis zu mindern.

Schon beim Kauf sollte übrigens darauf geachtet werden, dass sich Elektro- und Elektronikgeräten im Zweifel gut reparieren lassen. Das Umweltbundesamt rät, den Händler oder Hersteller vor dem Kauf etwa zu fragen, wie lange Ersatzteile verfügbar sind, welche Reparatur- und Wartungsangebote es gibt und welche Reparaturen auch selbst umgesetzt werden können.

Außerdem: Sich selbst fragen, ob die Neuanschaffung wirklich sein muss. Viele Elektro- und Elektronikgeräte, wie Bohrmaschinen kommen im Haushalt nur selten zum Einsatz. Eine umweltfreundliche Alternative zum Kauf können dann Leihgeräte sein, etwa aus dem Baumarkt oder von Nachbarschaftsinitiativen.

© dpa-infocom, dpa:220615-99-677763/2

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