Im September berichteten wir über Vorwürfe sexualisierter Gewalt gegen Comedian Luke Mockridge. Der Artikel und die Reaktionen darauf beschäftigen uns noch immer – auch vor Gericht.
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Es war eine der am härtesten geführten Social-Media-Debatten des Jahres: Rund um Ines Anioli und Luke Mockridge hatten sich im Netz Teams gebildet, die sich gegenseitig mit schlimmen Vorwürfen überhäuften, ohne überhaupt zu wissen, um was es konkret ging. Wir recherchierten also, um herauszufinden, was dahintersteckte, lasen die Ermittlungsakten, fanden eine Ex-Freundin von Mockridge, die eidesstattlich versicherte, sie habe eine ähnlich toxische Beziehung erlebt wie Anioli. Und wir sprachen mit mehr als zehn Frauen, die sagten, Mockridge sei bei ihnen übergriffig gewesen.
Die Veröffentlichung löste ein großes Echo aus, Moderator Klaas Heufer-Umlauf äußerte sich dazu, beim Deutschen Comedypreis forderte die Schauspielerin Maren Kroymann einen anderen Umgang mit dem Fall, Comedian Hazel Brugger und ihr Mann Thomas Spitzer trugen dort T-Shirts mit dem Aufdruck »Konsequenzen für Comedian XY«. Da berichteten auch die Boulevardmedien breit.
Gleichzeitig gab es viel Kritik, es war von einem Pranger die Rede und von der Unschuldsvermutung, wobei die natürlich auch für Anioli gelten müsste. Die Komiker Oliver Pocher und Tom Gerhardt stellten sich an die Seite von Mockridge, andere, die sich zuvor solidarisch mit ihm gezeigt hatten, löschten ihre Kommentare bei Instagram. Wir bekamen Hassnachrichten. Medien schrieben, teilweise stark verzerrend und fehlerhaft, über unsere Berichterstattung, hinterfragten, ob man bei dem Thema Verdachtsberichterstattung machen dürfe. Und Mockridge klagte.
Das Landgericht Köln sah unsere Berichterstattung grundsätzlich als zulässig an, gab ihm nur in einem Punkt recht, wir mussten vier Sätze vorläufig streichen. Mockridges Anwalt zog dann mit den anderen Punkten vor das gleichrangige Landgericht Hamburg, das den Fall annahm und eine längere Passage zu den Vorwürfen Aniolis untersagte. Dagegen gehen wir vor, inhaltlich und formell, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht. Unserer Meinung nach dürfte es nicht sein, dass man von Gericht zu Gericht ziehen kann, bis man eines findet, das einem mehr zuspricht.
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