US-Schauspielerin Amber Heard hat Medienberichten zufolge Berufung gegen ihre Verurteilung im Verleumdungsprozess gegen ihren Ex-Mann Johnny Depp eingelegt. Das berichten unter anderem das Promiportal »TMZ« sowie die »New York Post« .
Die entsprechenden Dokumente seien am Donnerstag im Bezirk Fairfax County im US-Bundesstaat Virginia eingereicht worden. »Wir glauben, dass das Gericht Fehler gemacht hat, die ein gerechtes und faires Urteil im Einklang mit dem ersten Verfassungszusatz verhindert haben. Wir gehen daher gegen das Urteil in Berufung«, zitiert »TMZ« einen Sprecher Heards.
Ein Vertreter von Hollywoodstar Depp äußerte sich laut dem Portal sowie der britischen »Daily Mail« unbeeindruckt: »Die Geschworenen haben sich die umfangreichen Beweise angehört, die während des sechswöchigen Prozesses vorgelegt wurden, und sind zu einem klaren und einstimmigen Urteil gekommen, dass die Angeklagte selbst Mr Depp in mehreren Fällen verleumdet hat. Wir sind nach wie vor von unserer Sache überzeugt und davon, dass dieses Urteil Bestand haben wird.«
Heard muss mehr als zehn Millionen Dollar zahlen
Infolge eines sechswöchigen Verleumdungsprozesses, in dem sich die Ex-Eheleute häusliche Gewalt vorgeworfen hatten, hatte sich die Jury Anfang Juni größtenteils auf die Seite von Depp gestellt – aber auch Heard in einigen Punkten recht gegeben.
Wegen Verleumdung muss Heard Depp dem Urteil zufolge mehr als zehn Millionen Dollar Schadensersatz zahlen. Depp schuldet ihr nach Entscheidung der Jury zwei Millionen Dollar für Aussagen seines Ex-Anwalts, die Heards Ruf geschädigt haben sollen.
Vor wenigen Tagen war Heard mit einem Antrag auf eine Aufhebung des Urteils gescheitert. Richterin Penney Azcarate lehnte es ab, das Urteil und die damit verbundenen Schadenersatzforderungen zu verwerfen. Heards Anwälte hatten dies mit Blick auf mögliche Verfahrensfehler beantragt.
https://ift.tt/4NuvC7z
Unterhaltung
Bagikan Berita Ini
0 Response to "Prozess gegen Johnny Depp: Amber Heard legt Berufung gegen Verurteilung ein - DER SPIEGEL"
Post a Comment